Kurs I: Musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahre
Kinder erleben Musik ganzheitlich. So werden bei der Erarbeitung eines Liedes nicht nur Singen und Sprechen, sondern auch die weiten Lernbereiche der Musikalischen Früherziehung integriert:
- Bewegung, Tanz und szenisches Spiel
- Elementares Instrumentalspiel und Liedbegleitung
- Instrumenteninformation
- Inhalte der Musiklehre
- Musikhören
- Rhythmus und Bewegung
Das Thema einer Stunde wird mit allen Sinnen erfahren. Der pädagogische Bereich der Entwicklungsförderung wird dabei mit Elementen der Rhythmik unterstützt. Es entsteht im musikalischen Sinn eine Klangpyramide.
Kurs-Ort: Vereinsheim des Musikvereins
Kurs-Zeitraum: parallel zum Schuljahr an bayrischen Schulen
Kurs-Gebühr: 25,00 € im Monat (ganzjährig)
Kursleitung: Margit Stiller (Klangwelt)
Weitere Informationen auch auf unserem Flyer oder bei
Reinhold Eckert
Ymosstraße 9
63857 Waldaschaff
Telefon: 06095/3390
E-Mail: reinhold.eckert@mv-waldaschaff.de
Allgemeine Kurs-Hinweise
Bitte melden Sie sich verbindlich über das Anmeldeformular an.
Mitteilungen über Zusage, Warteliste und Absage erfolgen schriftlich. Die Verpflichtung zur vollen Zahlung der Gebühren entsteht mit der schriftlichen Anmeldung.
Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, behalten wir uns eine kurzfristige Absage vor. Eventuell gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall erstattet. Die Zeiträume der einzelnen Kurse sind in der Ausschreibung aufgeführt. Bei Austritt während eines laufenden Kurses, wird für den Austrittsmonat die Kursgebühr fällig.
Durch Krankheit des Kursleiters ausgefallene Unterrichtseinheiten werden von Klangwelt, in Abstimmung mit dem Musikverein, nachgeholt.
Bei Erkrankung oder Verhinderung des Teilnehmers wird um Benachrichtigung unter 06188 / 994 704 vor Beginn des Unterrichts gebeten. Von Teilnehmer/Innen verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Unterrichtsgebühren. Nur bei längerer Erkrankung, die eine Teilnahme am Unterricht auf Dauer verhindert, kann die Unterrichtsgebühr auf schriftlichen Antrag hin erstattet werden.
Die Abbuchung der Gebühren erfolgt monatlich zu den festgesetzten Terminen von dem angegebenen Konto durch den Musikverein Waldaschaff.
Es gelten die Ferien- und Feiertagsregelungen des Landes Bayern.